PSG III: Die Wachstumsbremse
Gewinn gehört ebenso zur sozialen Marktwirtschaft wie das Unternehmerrisiko. Der Überschuss sichert Investitionen, ermöglicht Wachstum und Innovation. TERRANUS erklärt, warum die Einführung von PSG III jedoch einen erheblichen staatlichen Eingriff für Pflegeheimbetreiber markiert.
Eigentlich stehen alle Zeichen auf Wachstum: Die Nachfrage nach Pflegeheimplätzen nimmt aufgrund des demografischen Wandels stetig zu, stabile Staatsfinanzen und Sozialsysteme bürgen für sichere Einnahmen. Die Renditen könnten stabil sein, die Zinsen bleiben absehbar niedrig. Und privates Kapital wird derzeit dringend benötigt – einerseits um bis 2030 rund 340.000 zusätzliche Pflegeplätze zu finanzieren, andererseits um den Substitutionsbedarf von 210.000 nicht mehr marktfähiger Plätze abzudecken.
Ideale Voraussetzungen also für Immobilien-Investoren wie Pflegeheimbetreiber? Eigentlich schon. Wäre da nicht der Gesetzgeber, der das Wachstum konsequent ausbremst. Denn obwohl die Zahl pflegender Angehöriger aufgrund der Demografie drastisch sinkt, setzt die Politik einseitig auf ambulante Pflege. Und behindert dabei gleichzeitig den Ausbau der stationären Pflege, wie die Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zu Beginn des Jahres eindrucksvoll belegt. Denn die damit veränderten Refinanzierungsbedingungen für Pflegeheime dienen nicht gerade als Anreiz für Investoren.
Mehr Gesetze, mehr Regeln – weniger Unternehmertum
Als wäre dies nicht schon genug, werden private Geldgeber mit der zeitgleichen Einführung des PSG III und somit weiteren regulatorischen Vorgaben auf Betreiberebene noch zusätzlich abgeschreckt. Was unter anderem als durchaus sinnvoller Schutz für das Pflegepersonal gedacht war, wird gleichzeitig zum unberechenbaren Risiko für die wirtschaftliche Existenz des Betreibers und damit der Einrichtung.
Ursprünglich sollte das PSG III lediglich die Rolle der Kommunen bei der Pflege stärken – doch dann rückten die Gehälter der Pflegekräfte in den Fokus der Abgeordneten. Ein kurzfristig hinzugefügter Änderungsantrag markierte nicht nur eine erhebliche Ausweitung des staatlichen Eingriffs in das unternehmerische Handeln des Pflegeheimbetreibers, er kommt einem Systemwechsel gleich. Der Hintergrund: Künftig werden nicht mehr Preise für eine definierte Leistung mit dem Betreiber vereinbart, sondern daneben feste Personalkosten, die der Unternehmer lediglich als durchlaufenden Haushaltsposten an seine Mitarbeiter weitergibt. Statt sich im Wettbewerb zu behaupten und unternehmerisch zu wirtschaften, erhält er neben den Personalkosten einen festgelegten Zuschlag für die Absicherung des Unternehmerrisikos. Im Gespräch sind derzeit ein Entgeltanteil von drei Prozent für Gewinn und Risiko.
Fehlende Investitionsfähigkeit führt zu maroden Betrieben
Wie soll auf Basis dieses engen gesetzlichen Regelwerks noch ein Gewinn erzielt werden, der Innovation und Wachstum erlaubt? Und welcher private Investor möchte in so einen stark regulierten Staatsbetrieb investieren? Welche verheerenden Auswirkungen die daraus resultierende fehlende Investitionsfähigkeit der Betriebe auf die pflegerische Infrastruktur hat, lässt sich bisher nur erahnen. Fest steht, dass sicher keiner der bis 2030 zu erwartenden 3,6 Millionen Pflegebedürftigen in einem überfüllten, maroden Pflegeheim untergebracht sein möchte. Falls man sich das aufgrund gestiegener Pflegekosten dann überhaupt noch leisten kann.
Für die Politik wird es höchste Zeit, sich den demografischen Fakten zu stellen und das bedeutet: Auf Basis der sozialen Marktwirtschaft handeln, private Investitionen fördern und sich nicht länger dem Ausbau stationärer Pflegeplätze durch Überregulierung in den Weg stellen. Denn einen Pflegenotstand kann sich Deutschland angesichts Millionen von Pflegebedürftigen nicht leisten.