Leere Pflegezimmer – Was tun?

Bundesweit stehen rund 15 % aller Betten in Pflegeheimen leer. Das ist jedoch nur eine Durchschnittszahl, in vielen Fällen ist der Leerstand sogar höher. Grund ist häufig der Fachkräftemangel: Wo Pflegekräfte fehlen, können keine Bewohner aufgenommen werden. Mancherorts sind ganze Etagen verwaist. Dadurch gehen den Betreibern erhebliche Einnahmen verloren, und Senioren fehlt der barrierefreie Wohnraum, der am Wohnungsmarkt schwer zu finden ist. 

 

Wissenswert - Leere Pflegezimmer – Was tun?

 

Aufbau von alternativen Wohnformen

Wie können Betreiber und Eigentümer die Ausfälle auffangen und das Potenzial ihrer Einrichtung wieder voll nutzen? Eine Möglichkeit: Die Umwandlung von leer stehenden Zimmern in ambulante Wohnformen für Senioren. Ein zusammenhängender Bereich oder eine Etage eines Pflegeheims können in eine Pflege-Wohngemeinschaft oder in Betreutes Wohnen umgewandelt werden. 

Die Zielgruppe

Menschen, die nur in geringem Umfang pflegebedürftig sind, also die Pflegegrad 1 oder 2 haben, haben schon seit Jahren keine Chance mehr, in ein Pflegeheim aufgenommen zu werden. Zu gering ist der Zuschuss der Pflegekasse, die Plätze werden deshalb an Menschen mit höherer Pflegebedürftigkeit vergeben. „Obwohl sie viele Alltagstätigkeiten noch selbstständig erledigen können, fühlen sich jedoch viele dieser Menschen allein in einer Wohnung unsicher und oft auch einsam“, weiß Terranus-Geschäftsführerin Anja Sakwe Nakonji. „Für diese Menschen kann ein finanzierbares Wohnen in einer Gemeinschaft mit Notfallbetreuung und einigen Service-Leistungen eine ideale Lösung sein, die die Lebensqualität deutlich steigert.“  

Möglichkeit 1: Pflege-Wohngemeinschaft

Die Zimmer werden als Service-Wohneinheiten einzeln vermietet und können mit persönlichen Möbeln eingerichtet werden. Alle Bewohnerinnen und Bewohner werden vollumfänglich rund um die Uhr betreut: Eine Präsenzkraft gestaltet den Alltag gemeinsam mit den Senioren. Nachts steht eine Betreuungskraft zur Verfügung, die bei Notfällen handlungsfähig ist. Bei Bedarf unterstützt ein ambulanter Pflegedienst zum Beispiel bei der Morgen- oder Abend-Toilette. Diese Leistungen werden zusätzlich zur Miete über separate Verträge berechnet. Die Zimmer und Bäder in der Einrichtung sind natürlich barrierefrei und behindertengerecht, ein kostbarer Vorteil, der auf dem freien Wohnungsmarkt kaum zu finden ist. 

Voraussetzungen: 

  • Eine Wohngemeinschaft darf in der Regel (hängt vom jeweiligen Bundesland ab) höchstens 12 Plätze bzw. Bewohner haben.  
  • In der Regel sind maximal zwei Wohngemeinschaften nach den gegenwärtigen Bestimmungen der Landesheimgesetze und ihrer Verordnungen innerhalb einer Einrichtung erlaubt. 
  • Die Wohngemeinschaft muss vom stationären Bereich baulich abgetrennt und durch einen eigenen Eingang (Wohnungstür) zu betreten sein. 
  • Erforderlich ist außerdem ein zentraler Gemeinschaftsraum mit Küche innerhalb der WG. 
  • Ein ambulanter Pflegedienst sollte zur Verfügung stehen oder als Kooperationspartner angebunden sein.

Möglichkeit 2: Betreutes Wohnen

Die Umnutzung von Pflegezimmern in Betreutes Wohnen setzt voraus, dass eine Küche eingebaut werden kann, so dass eine komplette separate Wohneinheit entsteht. Die Senioren bestimmen selbst, wie selbstständig sie leben bzw. wieviel Hilfe sie beanspruchen wollen. Verpflegung und weitere Serviceleistungen können je nach Wunsch hinzugebucht werden. Die Ausgestaltung der Service-Leistungen ist dem Betreiber überlassen, so kann zum Beispiel eine Betreuungskraft für Notfälle in der Nacht eingesetzt werden.  

Voraussetzungen: 

  • Umbaumaßnahmen,  um Kücheneinheiten zu integrieren bzw. größere Wohneinheiten zu schaffen. 
  • Der Bereich des Betreuten Wohnens muss vom stationären Bereich oder einer Wohngemeinschaft abgetrennt sein. 
  • Ein ambulanter Pflegedienst sollte zur Verfügung stehen oder als Kooperationspartner angebunden sein. 

Die Vorteile bei einer Umwandlung

Je nach den baulichen Gegebenheiten einer Einrichtung ist auf einer leer stehenden Etage auch eine Kombination von einer Wohngemeinschaft und Betreutem Wohnen möglich. Die Umwandlung in ambulante Wohnformen bietet folgende Vorteile: 

  • Für Betreiber fließen auch ohne zusätzliches Fachpersonal wieder mehr Einnahmen.  
  • Für Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen existiert keine fixe Fachkraftquote. Der Nachtdienst kann zum Beispiel über Pflegehelfer organisiert werden. 
  • Die Räumlichkeiten in einem Pflegeheim sind bereits barrierefrei, das reduziert den Umbau-Aufwand. 
  • Für einen ambulanten Pflegedienst ist die Arbeit in einem solchen Modell attraktiv, denn hier befinden sich mehrere Pflegebedürftige an einer Adresse, lange Wegezeiten entfallen.  
  • Für Senioren ist diese Möglichkeit, sicher aufgehoben zu sein, eine große Erleichterung. Wenn Probleme auftreten, ist kompetente Hilfe sofort verfügbar.  

Fazit: Es entsteht ein kleines Quartier, das Senioren die Möglichkeit bietet, auch bei fortschreitender Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung mehr Leistungen zu erhalten. Gleichzeitig öffnet sich die Pflegeeinrichtung stärker in die Kommune und kann so ihre Vernetzung vor Ort intensivieren. 

Vorbereitung auf zukünftige Wohnmodelle

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat kürzlich die Einführung einer „Stambulanten Versorgung“ angekündigt, die Regelleistung der Pflegekassen werden soll. Einzelheiten hat er dazu jedoch noch nicht genannt. „Wie auch immer das neue Gesetz ausgestaltet sein wird – eins ist sicher: Pflegewohnformen, bei denen alte Menschen in Wohnungen oder Zimmern mit Basis-Betreuung leben und zusätzlich je nach Bedarf von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, sind ein Modell der Zukunft“, erklärt TERRANUS-Geschäftsführerin Anja Sakwe Nakonji. „Mit der Einrichtung von Wohngemeinschaften oder Betreutem Wohnen sind Betreiber bereits auf zukünftige Modelle vorbereitet!“  

Beratung zur Teil-Umnutzung Ihrer Pflegeeinrichtung

Sie wünschen sich Unterstützung  bei der Umsetzung? Unsere Experten beraten Sie bei dem Prozess, z. B. wie die vorhandene Raumstruktur am besten genutzt werden kann und ob eine Wohngemeinschaft in Ihrem individuellen Fall wirtschaftlich ist. Sie haben mit Leerständen in Ihrer Einrichtung zu kämpfen, ambulante Wohnformen passen bei Ihnen jedoch nicht als Ergänzung? Auch in diesem Fall zeigen wir Ihnen im Rahmen unserer Strategie- und Management-Beratung weitere Lösungswege auf.

Sprechen Sie uns gerne an! 

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