Pflege-Rettungsschirm: Zu kurz gesprungen!
Lückenhafte Refinanzierung: Der Pflege-Rettungsschirm gemäß COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz entschädigt Pflegeheime für Corona-bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen. Dabei übersah der Gesetzgeber einen zentralen Baustein des Pflegesatzes – die Investitionsfolgekosten.





