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Bei den Mindestanforderungen an gewünschte Standards für Pflegeheime spielt die Forderung nach Einzelzimmer-Quoten eine gewichtige Rolle. Wohin geht der Trend? Warum greift der Gesetzgeber marktregulierend ein? Welche Folgen hat das für die Marktentwicklung? Ein Kommentar zur aktuellen Marktsituation von Herrmann Josef Thiel, Geschäftsführer der Terranus Consulting GmbH, Köln.
Die Politik sendet derzeit widersprüchliche Signale im Hinblick auf gewünschte Standards für moderne Pflegeheime. Die Bundesländer überbieten sich geradezu bei den Mindestanforderungen für Neubauten mit Einbettzimmer-Quoten. So beschlossen Nordrhein-Westfalen 80 Prozent und Baden-Württemberg sogar 100 Prozent, während derzeit in Bayern 85 Prozent in der Diskussion sind.
Für den Fall, dass sie als Subsidiär-Finanzierer Investitionskosten im Pflegeheim übernehmen müssen, erwägen Sozialhilfeträger jedoch, Kosten zu minimieren und Leistungsempfänger im günstigeren Zweibettzimmer unterzubringen. Dies hatte schon 2004 die damalige bayerische Sozialministerin Christa Stewens angeregt.
Die Nachfrage-Situation wirkt sich auf die Zimmergröße aus
Pflegeheim-Betreiber reagieren auf das Nachfrageverhalten am Markt und die Signale der Politik sehr unterschiedlich: An Standorten mit starkem Wettbewerb haben Anbieter von Zweibettzimmern Probleme, diese zu belegen - beispielsweise in Hamburg. Daher haben einige freigemeinnützige Träger bei Sanierungen alte, große Zweibettzimmer - wenn möglich – in zwei Einbettzimmer umgewandelt.
Andererseits gibt es Träger, die es sich auf ihre Fahnen geschrieben haben, Pflege grundsätzlich nur in Zweibettzimmern anzubieten. Letztere gehen davon aus, dass unter Kostengesichtspunkten - und wachsenden Versorgungslücken - dieses Angebot zukünftig auf eine wachsende Nachfrage treffen wird.
Eine für derartige Entscheidungen relevante Größe ist der Unterschied in den Herstellungskosten. Unterstellt man beispielsweise einen Flächenbedarf (Nettogrundfläche NGF) im Einbettzimmer von 16 Quadratmetern und im Zweibettzimmer von 22 Quadratmetern, so ist der Flächenbedarf für den Bewohner im Einbettzimmer im Verhältnis zum Zweibettzimmer (22:2 =11) um fünf Quadratmeter größer. Bei einer unterstellten Gesamtfläche von circa 50 Quadratmetern pro Bewohner macht dies immerhin zehn Prozent aus.
Neben diesem Kostenvorteil gibt es für den Betreiber aus organisatorischer Sicht zusätzliche Effizienzvorteile, die aber nur bedingt messbar sind. Hierzu gehören beispielsweise kürzere Wegzeiten und ein geringerer Gemeinflächenanteil.
Interessant ist jedoch die bisher geringe Preisdifferenzierung für den Kunden und seine Angehörigen. So beträgt der Zuschlag für ein Einbettzimmer in Nordrhein-Westfalen lediglich 1,12 Euro pro Tag. Dies gilt für Häuser, die gemäß Förderrichtlinien errichtet worden sind und über eine Investitionskosten-Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger nach § 75 SGB XII respektive § 82 Absatz 3 gemäß SGB XI verfügen.
Unterstellt man der Einfachheit halber einen Gesamtpflegesatz in der Pflegestufe 2 von 100 Euro pro Tag - aufgeteilt auf 55 Euro pflegebedingten Aufwand, 25 Euro Unterkunft und Verpflegung sowie 20 Euro Investitionskosten - so beträgt der Preisunterschied zwischen Ein- und Zweibettzimmer-Unterbringung lediglich 1,13 Prozent. In Bezug auf die reinen Investitionskosten liegt der Unterschied immerhin bei 5,9 Prozent.
In den südlichen Bundesländern kann der Einbettzimmer-Zuschlag höher ausfallen und bis zu acht Prozent oder sogar zehn Prozent des Gesamtpflegesatzes betragen. In anderen Regionen hingegen wird bisher gar nicht zwischen Ein- und Zweibettzimmer-Investitionskosten differenziert. Dies führt selbstverständlich zu einer deutlich größeren Nachfrage nach Einbettzimmern, da der Preis als Steuerungsinstrument entfällt.
Für Experten aus der betrieblichen Praxis von Pflegeheimen gibt es durchaus nachvollziehbare Argumente für einen geringen Anteil von Zweibettzimmern in einem modern konzipierten Pflegeheim (Unterbringung von Ehepaaren, Integration von sozialen Bedürfnissen u. a.). In manchen neueren Dementen-Konzepten wird sogar von noch mehr Bewohnern in einem gemeinsamen Schlafraum mit dazugehörigen Betreuungseinheiten und Separie-rungsmöglichkeiten gesprochen - Stichwort: Pflege-Oase.
Braucht der Markt verordnete Regeln?
Wie so häufig gibt es bei den Themen Betriebsorganisation und optimale Zimmergröße derzeit keinen Königsweg in die Zukunft. Einerseits steigen die Ansprüche in der Zielgruppe und bei den mitentscheidenden Angehörigen. Damit wächst auch der Wunsch nach einer Unterbringung im Einbettzimmer.
Andererseits sollte es jedem Betreiber ermöglicht werden, bei der Festlegung eines Raum- und Funktionsprogramms für ein neues Pflegeheim vollstationäre Pflege in einem von ihm definierten Umfang in Zweibettzimmern anzubieten - sowohl unter Kostengesichtspunkten als auch mit Blick auf die Betriebsorganisation.
Vor diesem Hintergrund sind die eingangs genannten Verordnungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sowie der, die gerade in Bayern diskutiert wird, ein weiterer massiver staatlicher Markteingriff. Einmal mehr stellt silch die Frage, warum es den Sozialpolitikern in Bund und Ländern so schwer fällt, einer wesentlichen Intention des Pflegeversicherungsgesetzes mehr Raum zu geben: der freien Entfaltung marktwirtschaftlicher Elemente, mehr Wettbewerb und - in Teilbereichen – freier Preisbildung. Der angestrebten Angebotsvielfalt
in Form von Preis- und Leistungsdifferenzierungen wirkt dieser Ansatz deutlich entgegen.
Wenn dann auch noch der Bestandsschutz für bestehende Heime mit einer schlechteren Struktur zum Ende der Dekade (2018 NRW/2019 Baden-Württemberg) ausläuft, muss es zu einer merklichen Angebotsverknappung kommen. Und dies obwohl die Nachfrage nach Pflegeplätzen aufgrund der demographischen Entwicklung mit Sicherheit ansteigen wird.
Fazit
In den letzten Jahren sind bundesweit neue Pflegeheime mit bis zu 100 Prozent Einbettzim-mer-Anteil ans Netz gegangen, ohne dass es dafür einer verschärften Verordnung auf Landesebene bedurft hätte. Ergo spricht Einiges dafür, dass in der stationären Altenhilfe auch zukünftig die Nachfrage das Angebot steuern wird. Die Politik täte gut daran, dies zuzulassen.
Zukunft stationäre Pflege
Ein- oder Zweibettzimmer?
CAR€ Invest - Ausgabe 24/10Bei den Mindestanforderungen an gewünschte Standards für Pflegeheime spielt die Forderung nach Einzelzimmer-Quoten eine gewichtige Rolle. Wohin geht der Trend? Warum greift der Gesetzgeber marktregulierend ein? Welche Folgen hat das für die Marktentwicklung? Ein Kommentar zur aktuellen Marktsituation von Herrmann Josef Thiel, Geschäftsführer der Terranus Consulting GmbH, Köln.
Die Politik sendet derzeit widersprüchliche Signale im Hinblick auf gewünschte Standards für moderne Pflegeheime. Die Bundesländer überbieten sich geradezu bei den Mindestanforderungen für Neubauten mit Einbettzimmer-Quoten. So beschlossen Nordrhein-Westfalen 80 Prozent und Baden-Württemberg sogar 100 Prozent, während derzeit in Bayern 85 Prozent in der Diskussion sind.
Für den Fall, dass sie als Subsidiär-Finanzierer Investitionskosten im Pflegeheim übernehmen müssen, erwägen Sozialhilfeträger jedoch, Kosten zu minimieren und Leistungsempfänger im günstigeren Zweibettzimmer unterzubringen. Dies hatte schon 2004 die damalige bayerische Sozialministerin Christa Stewens angeregt.
Die Nachfrage-Situation wirkt sich auf die Zimmergröße aus
Pflegeheim-Betreiber reagieren auf das Nachfrageverhalten am Markt und die Signale der Politik sehr unterschiedlich: An Standorten mit starkem Wettbewerb haben Anbieter von Zweibettzimmern Probleme, diese zu belegen - beispielsweise in Hamburg. Daher haben einige freigemeinnützige Träger bei Sanierungen alte, große Zweibettzimmer - wenn möglich – in zwei Einbettzimmer umgewandelt.
Andererseits gibt es Träger, die es sich auf ihre Fahnen geschrieben haben, Pflege grundsätzlich nur in Zweibettzimmern anzubieten. Letztere gehen davon aus, dass unter Kostengesichtspunkten - und wachsenden Versorgungslücken - dieses Angebot zukünftig auf eine wachsende Nachfrage treffen wird.
Eine für derartige Entscheidungen relevante Größe ist der Unterschied in den Herstellungskosten. Unterstellt man beispielsweise einen Flächenbedarf (Nettogrundfläche NGF) im Einbettzimmer von 16 Quadratmetern und im Zweibettzimmer von 22 Quadratmetern, so ist der Flächenbedarf für den Bewohner im Einbettzimmer im Verhältnis zum Zweibettzimmer (22:2 =11) um fünf Quadratmeter größer. Bei einer unterstellten Gesamtfläche von circa 50 Quadratmetern pro Bewohner macht dies immerhin zehn Prozent aus.
Neben diesem Kostenvorteil gibt es für den Betreiber aus organisatorischer Sicht zusätzliche Effizienzvorteile, die aber nur bedingt messbar sind. Hierzu gehören beispielsweise kürzere Wegzeiten und ein geringerer Gemeinflächenanteil.
Interessant ist jedoch die bisher geringe Preisdifferenzierung für den Kunden und seine Angehörigen. So beträgt der Zuschlag für ein Einbettzimmer in Nordrhein-Westfalen lediglich 1,12 Euro pro Tag. Dies gilt für Häuser, die gemäß Förderrichtlinien errichtet worden sind und über eine Investitionskosten-Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger nach § 75 SGB XII respektive § 82 Absatz 3 gemäß SGB XI verfügen.
Unterstellt man der Einfachheit halber einen Gesamtpflegesatz in der Pflegestufe 2 von 100 Euro pro Tag - aufgeteilt auf 55 Euro pflegebedingten Aufwand, 25 Euro Unterkunft und Verpflegung sowie 20 Euro Investitionskosten - so beträgt der Preisunterschied zwischen Ein- und Zweibettzimmer-Unterbringung lediglich 1,13 Prozent. In Bezug auf die reinen Investitionskosten liegt der Unterschied immerhin bei 5,9 Prozent.
In den südlichen Bundesländern kann der Einbettzimmer-Zuschlag höher ausfallen und bis zu acht Prozent oder sogar zehn Prozent des Gesamtpflegesatzes betragen. In anderen Regionen hingegen wird bisher gar nicht zwischen Ein- und Zweibettzimmer-Investitionskosten differenziert. Dies führt selbstverständlich zu einer deutlich größeren Nachfrage nach Einbettzimmern, da der Preis als Steuerungsinstrument entfällt.
Für Experten aus der betrieblichen Praxis von Pflegeheimen gibt es durchaus nachvollziehbare Argumente für einen geringen Anteil von Zweibettzimmern in einem modern konzipierten Pflegeheim (Unterbringung von Ehepaaren, Integration von sozialen Bedürfnissen u. a.). In manchen neueren Dementen-Konzepten wird sogar von noch mehr Bewohnern in einem gemeinsamen Schlafraum mit dazugehörigen Betreuungseinheiten und Separie-rungsmöglichkeiten gesprochen - Stichwort: Pflege-Oase.
Braucht der Markt verordnete Regeln?
Wie so häufig gibt es bei den Themen Betriebsorganisation und optimale Zimmergröße derzeit keinen Königsweg in die Zukunft. Einerseits steigen die Ansprüche in der Zielgruppe und bei den mitentscheidenden Angehörigen. Damit wächst auch der Wunsch nach einer Unterbringung im Einbettzimmer.
Andererseits sollte es jedem Betreiber ermöglicht werden, bei der Festlegung eines Raum- und Funktionsprogramms für ein neues Pflegeheim vollstationäre Pflege in einem von ihm definierten Umfang in Zweibettzimmern anzubieten - sowohl unter Kostengesichtspunkten als auch mit Blick auf die Betriebsorganisation.
Vor diesem Hintergrund sind die eingangs genannten Verordnungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sowie der, die gerade in Bayern diskutiert wird, ein weiterer massiver staatlicher Markteingriff. Einmal mehr stellt silch die Frage, warum es den Sozialpolitikern in Bund und Ländern so schwer fällt, einer wesentlichen Intention des Pflegeversicherungsgesetzes mehr Raum zu geben: der freien Entfaltung marktwirtschaftlicher Elemente, mehr Wettbewerb und - in Teilbereichen – freier Preisbildung. Der angestrebten Angebotsvielfalt
in Form von Preis- und Leistungsdifferenzierungen wirkt dieser Ansatz deutlich entgegen.
Wenn dann auch noch der Bestandsschutz für bestehende Heime mit einer schlechteren Struktur zum Ende der Dekade (2018 NRW/2019 Baden-Württemberg) ausläuft, muss es zu einer merklichen Angebotsverknappung kommen. Und dies obwohl die Nachfrage nach Pflegeplätzen aufgrund der demographischen Entwicklung mit Sicherheit ansteigen wird.
Fazit
In den letzten Jahren sind bundesweit neue Pflegeheime mit bis zu 100 Prozent Einbettzim-mer-Anteil ans Netz gegangen, ohne dass es dafür einer verschärften Verordnung auf Landesebene bedurft hätte. Ergo spricht Einiges dafür, dass in der stationären Altenhilfe auch zukünftig die Nachfrage das Angebot steuern wird. Die Politik täte gut daran, dies zuzulassen.
