Steigendes Insolvenzrisikio – auch bei Betreibern
Property Magazine - Artikel vom 25.08.2009Deutsche Unternehmen geraten zunehmend unter Druck: Neben den prominenten Insolvenzen von Escada, Arcandor oder Märklin, mussten laut einer Bürgel-Studie allein im 1. Quartal 2009 über 6.000 Unternehmen Insolvenzantrag stellen. Die Wirtschaftsauskunftei prognostiziert bis zum Jahresende einen Anstieg auf 34.000 Fälle nach 29.300 im Vorjahr. Diese Dynamik macht vor dem Gesundheitssektor nicht Halt. Die Auswirkungen der andauernden Wirtschaftskrise werden auch die Träger von Sozialimmobilien Mitte 2010 deutlich spüren trotz Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket II, erwartet Carsten Brinkmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Terranus-Gruppe.
Liquiditätsverluste: Vom kleinen Pflegeheim bis zum Klinik-Riesen
Einigen Kliniken und Pflegeheimen ging in diesem Jahr bereits bedingt durch den Wettbewerbsdruck und die Folgen der Pflegereform die Liquidität aus: So musste z.B. am 13. August die Deggendorfer Diakonie Insolvenz anmelden. In Deggendorf und Umgebung betreibt sie neben Kindergärten und betreutem Wohnen zwei Altenhilfe-Einrichtungen. Ebenso stellte im Juni das erst knapp 10 Jahre alte Seniorenzentrum Haus Jennepeter GmbH, Haus des Lebens in Roetgen (Kreis Aachen) Insolvenzantrag. Bereits im April hatte die Haus Felicia GmbH Alten- und Pflegeheim Betriebsgesellschaft (Heidenrod nahe Wiesbaden) diesen Weg beschritten. Schon seit einigen Jahren hängt das Damoklesschwert über den Berliner Charité-Kliniken. Sie schrieben allein in 2008 insgesamt 56 Millionen Euro Verlust. Um die für Mitte nächsten Jahres drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, will die Berliner Finanzverwaltung bis September 2009 ein tragfähiges Sanierungskonzept sehen.
Eine Liquiditätskrise der besonderen Art beschäftigt aktuell die Staatsanwaltschaft Rostock: Über 1.000 Anleger in Mecklenburg-Vorpommern hatten unter dem Dach des sozialen Dienstleisters Volkssolidarität Güstrow ihr Geld in zwei Sozial-Immobilienfonds investiert. Im Juli 2009 stellte die Fondsgesellschaft für beide den Antrag auf Insolvenz. Die mehrheitlich älteren Anleger, die im Vertrauen auf den guten Namen des in Ostdeutschland tätigen Wohlfahrtsverbands investiert hatten, bangen um mehr sechs Millionen Euro. Sie waren offenbar in riskante Anlagen geflossen. Die Ermittler stufen den Fall als umfangreiches Wirtschaftsstrafverfahren ein.
Steigende Konkurse in der Gesundheitswirtschaft bereits seit 2007
Höhere Kundenansprüche, Kostendruck, nicht mehr zeitgemäße Vergütungsstrukturen und veränderte Rahmenbedingungen führen seit zwei Jahren zu einem wachsenden Insolvenzrisiko bei frei-gemeinnützigen Trägern, führt Brinkmann aus. Die missliche Lage einiger Häuser sieht der Experte zum Teil auch in einem noch immer fehlenden dienstleistungsorientierten Denken und Handeln begründet. Einigen Akteuren mangelt es an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft für den sich wandelnden Markt. Aktuelle Marktstudien gehen davon aus, dass ca. 10 Prozent der Heim- und bis zu 20 Prozent der Klinikbetreiber in der kommenden Dekade ein wirtschaftlicher Kollaps droht. Vor allem bei Letzteren hatten steigende Lohn- und Energiekosten bei nur moderat zunehmenden Erlösen die ohnehin angespannte Haushaltssituation in 2008 weiter drastisch verschärft.
Chance auf einen Neubeginn bei Null aktiv nutzen
Tritt der Ernstfall ein, bedeutet das nicht mehr zwangsläufig die Liquidierung des Unternehmens, so Brinkmann. Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung vor 10 Jahren steht nicht die Zerschlagung, sondern die Fortführung des Betriebes im Vordergrund. Im Zuge dessen wurde neben der alten Konkursordnung auch die Vergleichsordnung abgeschafft, deren Ziel die Einigung mit den Gläubigern war.
Wichtig ist insbesondere zügiges Handeln. Liegen Anhaltspunkte für Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vor, muss innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ein frühzeitiger Schritt eröffnet dem Klinik- oder Pflegeheim-Management eine reelle Chance wieder bei Null anzufangen und den Betrieb unter Bereinigung von Alt-Verbindlichkeiten sowie Personalüberhängen fortzuführen. Der Verlust von Know-how und Geschäftskontakten kann vermieden werden ebenso die Gefahr einer Insolvenzverschleppung, so der Experte.
Hier rückt durch geänderte Rechtsprechung neben der Haftung des Geschäftsführers auch die des Gesellschafters stärker in den Vordergrund: Erlangt bspw. ein Landes-/Kreisverband oder die Mutter-/Holdinggesellschaft Kenntnis von Konkursgründen in einer sozialen Einrichtungen, muss dieser aktiv werden. Weist der Verband als Gesellschafter den verantwortlichen Geschäftsführer nicht entsprechend an oder stellt fest, dass dieser nicht gesetzesgemäß handelt, kann auch er gegenüber der Gesellschaft und den Gläubigern haftbar gemacht werden (§§ 64 GmbHG, 15 a Abs. 3 InsO).
Hilfreich bei der Überwindung der Krise ist zudem die Sachkenntnis des vorläufigen Insolvenzverwalters. Er wird nicht nur eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Mitarbeiter bei der BfA beantragen (die Bundesanstalt finanziert bis zu drei Monatsgehälter). Auch das Führen von Übernahmegesprächen, der strukturierte Einzug offener Forderungen und die Einleitung notwendiger Restrukturierungsmaßnahmen z.B. Kündigungen von Personal und zeitlich befristeten Gewerbemietverträgen schaffen wichtiges Sanierungspotential.
Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten
Bei der Rettung in Schieflage geratener Sozialimmobilien kommt in der Praxis immer häufiger die übertragene Sanierung zum Einsatz. Dabei geht der Betrieb mit allen Vermögensgegenständen und Anstellungsverhältnissen auf den neuen Rechtsträger über. Da die Verbindlichkeiten in der Altgesellschaft verbleiben, ist dies der sicherste und schnellste Weg zum Neustart, so Brinkmann. Werden Vertragspartner rechtzeitig einbezogen, können der Fortbestand wesentlicher Lieferbeziehungen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Abreden mit den Versorgungsträgern gewährleistet werden. Soll oder muss der Rechtsträger erhalten bleiben, bietet sich der Weg eines Insolvenzplanverfahrens an. Dieses ist von Vorteil, wenn viele Rechtsbeziehungen, wie u.a. Pacht- und Versorgungsverträge gegeben sind. Da im Konkursfall die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung besteht, lassen sie sich nur schwer auf eine neue Gesellschaft übertragen. Oft streben Betreiber und Gesellschafter eine Eigenverwaltung an. Ob diese angeordnet oder ein unternehmensfremder Verwalter eingesetzt wird, entscheidet das Insolvenzgericht. Dabei muss klar erkennbar sein, warum das bisherige Management einen Neustart selbst Erfolg versprechend realisieren kann, z.B. durch die Unterstützung eines erfahrenen Sanierungsmanagers, merkt Brinkmann an.
Im besten Fall können notleidende Betriebsgesellschaften bereits vor Einleitung eines offiziellen Konkursverfahrens durch Übernahme gerettet werden. So aktuell geschehen bei sechs katholischen Caritas-Altenheimen in Hannover, die aufgrund der Tarifstrukturen bzw. hohen Personalaufwendungen zuletzt nicht mehr wettbewerbsfähig waren. Rückwirkend zum 1. August 2009 hatte der Evangelische Johannesstift aus Berlin 90 Prozent der Anteile an diesen Häusern übernommen. Einbußen sind allerdings auch dabei unvermeidbar: Mit dem neuen Träger sind für die Mitarbeiter Lohnkürzungen von bis zu 13 Prozent verbunden.
